Fahren unter Einfluss von Substanzen und Alkohol

Fahren unter Einfluss von Substanzen und Alkohol ist bei Personenwagenlenkenden ab 18 Jahren und bei Motorradlenkenden ab 25 Jahren eine relativ häufige Unfallursache. Wir wünschen uns wirksame Umsetzungsprojekte.

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Die verschwommene Sicht eines Fahrers mit Alkoholeinfluss durch die Windschutzscheibe auf die Strasse.

Details zum Thema

Ziel- und Mobilitätsgruppe: Personenwagenlenkende ab 18 Jahren und Motorradlenkende ab 25 Jahren

Altbekannt aber leider nach wie vor aktuell: unter dem Einfluss von Substanzen oder Alkohol werden jedes Jahr zahlreiche Verkehrsunfälle verursacht. Betroffen sind vorwiegend Personenwagenlenkende ab 18 Jahren und Motorradlenkende ab 25 Jahren. Neben den vielen gesetzlichen Massnahmen wünschen wir uns in diesem Bereich sinnvolle Umsetzungsprojekte, um die Zielgruppe zu erreichen und sie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Substanzen und Alkohol bei der Teilnahme am Verkehr zu motivieren.

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Richtlinien

Organisationen und Verbände sowie Forschungseinrichtungen können beim FVS ein Gesuch um finanzielle Unterstützung einreichen. Wir unterstützen Projekte mit maximal 80 % des Budgets. Gesuche können über das Portal des FVS an die Geschäftsstelle übermittelt werden. Diese prüft, ob das Gesuch vollständig ist, stellt gegebenenfalls Rückfragen und bereitet es für die Verwaltungskommission vor. Die Verwaltungskommission entscheidet dreimal pro Jahr, welche Gesuche sie bewilligt.

Möchten Sie ein Gesuch einreichen, haben aber noch keinen Benutzeraccount? Dann melden Sie sich gerne bei der Geschäftsstelle.

Termine und Einreichefristen

Gesuche um Finanzhilfen werden in den Sitzungen vom März, Juni und Dezember behandelt, Schlussabrechnungen zusätzlich im September und damit an allen vier Sitzungen. Die Eingabetermine für Gesuche und Abrechnungen sind.

Gesuche

  • 15. Januar (Behandlung in der VK-Sitzung vom März)
  • 15. April (Behandlung in der VK-Sitzung vom Juni)
  • 15. Oktober (Behandlung in der VK-Sitzung vom Dezember)

Schlussabrechnungen

  • 15. Januar (Behandlung in der VK-Sitzung vom März)
  • 15. April (Behandlung in der VK-Sitzung vom Juni)
  • 15. Juli (Behandlung in der VK-Sitzung vom September)
  • 15. Oktober (Behandlung in der VK-Sitzung vom Dezember)
Wirkungsmessung

In den Gesuchen müssen neben den üblichen Projektzielen auch Evaluationsziele festgelegt werden. Durchgeführt werden die Evaluationen von Marktforschungsinstituten, die durch die FVS-Geschäftsstelle beauftragt werden. Die Wirkungsmessung macht den Impact der Projekte sichtbar und soll zukünftig zur Verbesserung der Projekte dienen, sodass alle Projekte die angestrebte Wirkung erzielen können.

Weitere Informationen sowie Unterlagen sind hier zugänglich.

PDF «SMART Goals» Download

Stundensätze und Spesen

Es gelten die folgenden maximalen Stundenansätze:

  • Projektleitung CHF 180.00
  • Wissenschaftliche Sachbearbeitung CHF 140.00
  • Sekretariatsarbeit CHF 100.00

Zu verrechnen sind jeweils die effektiven Kosten (revisionsfähig), jedoch höchstens zu den vorerwähnten Stundenansätzen (Personalvollkostenrechnung inklusive Arbeitsplatzkosten). Diese Ansätze gelten für interne Administrativ- und Personalkosten der Gesuchstellenden. Kosten für „eingekaufte“ Verkehrssicherheitsarbeiten (Werbeagenturen usw.) werden von der Verwaltungskommission aufgrund der eingereichten Offerten im Einzelfall beurteilt.

Spesen für Reisen, auswärtige Verpflegung und Übernachtung dürfen bis zu den nachfolgenden Maximalbeträgen separat verrechnet werden:

Unterkunft und Verpflegung

  • Übernachtung mit Morgenessen CHF 125.00
  • Hauptmahlzeit CHF 30.00

Reisespesen

  • Bahnbillet 1. Klasse
  • Fahrzeug Kilometerentschädigung (Auto/Motorrad) CHF 0.70
  • Flugbillet (nur Ausland) kostengünstigste Variante
Gesuche im schulischen Bereich

Für Gesuche im schulischen Bereich, welche den Zyklus I oder den Zyklus II betreffen, sind die entsprechenden Kriterien zu beachten. Zusammen mit dem Gesuchsformular müssen Gesuchstellende den jeweiligen Anhang ausfüllen. Die Verwaltungskommission behält sich vor, ein Gesuch trotz Erfüllung der Kriterien aus anderen Gründen abzulehnen (z.B. bereits bestehende identische Gesuche, kein Schwerpunktthema, finanzielle Ressourcen etc.).

 

Kriterien Zyklus I Download

Kriterien Zyklus I – Hintergrund­informationen Download

Kriterien Zyklus II Download

Kriterien Zyklus II – Hintergrund­informationen Download

Film-Gesuche

Für Film-Gesuche sind die entsprechenden Kriterien zu beachten. Zusammen mit dem Gesuchsformular müssen Gesuchstellende den jeweiligen Anhang (auf dem Gesuchs-Portal) ausfüllen. Die Verwaltungskommission behält sich vor, ein Gesuch trotz Erfüllung der Kriterien aus anderen Gründen abzulehnen (z.B. bereits bestehende identische Gesuche, kein Schwerpunktthema, finanzielle Ressourcen etc.).

 

Kriterien Film-Gesuche Download

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